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Guten Tag,

Wir übernehmen gerne für sie die
Rechtschutzanfrage. Anfrage auf Kostenübernahme. Weitervermittlung.

Die Korespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung ist kostenfrei.
Ebenso die Anfrage auf Kostenübernahme im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe.

Wenn nötig können wir Ihnen auch Zuverlässigen Sachverständige und Berater vermitteln.

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Immer für sie zur Stelle. Und in Ihrer Nähe.

In dringenen Fällen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

Sie haben ein rechtliches Problem?

Wie können wir Ihnen helfen?

Durch langjährige Erfahrung bieten wir Ihnen Hilfe in folgenden Rechtsgebieten.

Familienrecht

Auf dem Gebiet des Familienrechts stehen wir Ihnen bei allen im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung auftretenden Fragen kompetent zur Seite. Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:

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Mietrecht

Das deutsche Mietrecht ist extrem umfassend und sieht zahlreiche Besonderheiten vor. Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten sich also gründlich informieren, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen.

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Verkehrsrecht

Aufgrund der immer weiterwachsenden Mobilität der Gesellschaft kommt es besonders hier immer öfter zu rechtlichen Fragen und der Bedarf nach rechtlichem Beistand wächst. Hier sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie.

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Sozialrecht

Eine kleine Übersicht zeigt (einige) Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Es kommen jedoch immer wieder neue Problem und Aspekte hinzu. Nicht zuletzt durch neue Rechtsprechung und dadurch „inspirierte” neue Gesetzgebung.

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Vertragsrecht

Umfasst die Regelungen, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen beinhalten.

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Arbeitsrecht

Umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber regelt.

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Insolvenzrecht

Wir bereiten das -die Schuldenfreiheit herbeiführende- Gerichtsverfahren vor und stellen den entsprechenden Antrag. Ein Insolvenzverfahren mit daran anschließender Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen den Schritt aus der Überschuldung und damit einen finanziellen Neuanfang.

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Erbrecht

Ist als subjektives Recht ein Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).

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Strafrecht

Wir beraten und verteidigen auf dem Gebiet des Strafrechts, Jugendstrafrechts und natürlich des Strafprozessrechts als wichtiger Teil des Ganzen Verfahrens Als Verteidiger nehmen wir es uns als Aufgabe, Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft oder im Strafprozess zu wahren.

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Referenzen: