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Abrechnung nach Rahmengebühren

Im Sozialrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es von Gesetzes wegen, da hier ein Abstellen auf den Gegenstandswert entweder unbillig wäre oder nicht möglich ist, meist festgelegte Rahmengebühren (von der Mindestgebühr bis zu der Höchstgebühr), in denen die Gebühren entstehen. Meist wird man hier auf die sogenannte Mittelgebühr kommen.
Abweichungen werden nach verschiedenen Kriterien bemessen (§ 14 RVG). Insbesondere wirkt sich hier der Aufwand und der Umfang der Tätigkeit aus. Dies wird jedoch von den Gerichten oft nicht anerkannt.

Abrechnung nach Vereinbarung

Das RVG sieht auch die Vereinbarung von Gebühren vor. Außergerichtlich stellt dies kein Problem dar, wird der Anwalt jedoch in einem Gerichtsverfahren tätig, so dürfen die Gebühren nicht unter den gesetzlich vorgesehenen Gebühren bleiben. Fragen Sie uns.

Beratungshilfe

Wann kann auch ich mir einen Anwalt leisten?

Die Antwort ist einfach: Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig erscheint.

Streitwertkataloge">Ermittlung des Gegenstandswerts, Streitwertkataloge

Wird nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) in gesetzlicher Höhe abgerechnet, sind die Gebühren nach einer Tabelle abzurechnen; in vielen unklaren Fällen ergibt sich aus den Streitwertkatalogen der Gerichte Näheres.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (PKH) wird durch den Anwalt im Prozess beantragt und deckt die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Kosten selbst zu tragen und Erfolgsaussicht besteht.



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